HDTV

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HDTV High Definition Television (engl. für hochauflösendes Fernsehen) ist ein Sammelbegriff, der eine Reihe von Fernsehnormen bezeichnet, die sich gegenüber dem herkömmlichem Fernsehen (Standard Definition, SDTV) durch eine erhöhte vertikale, horizontale oder temporale Auflösung auszeichnen.

„HDTV“ sollte nicht mit 16:9 oder digitalem (DTV, in Europa im DVB-Standard) bzw. digitalem terrestrischen Fernsehen (DTTV, in Europa DVB-T) verwechselt werden, wie es durch die gemeinsame Einführung in manchen Ländern geschieht. Mit EDTV (Enhanced Definition oder Digital Television) werden manchmal Geräte beworben, die SDTV-Signale digital aufbereiten oder HDTV-Signale zwar annehmen und verarbeiten können, diese aber in geringerer Auflösung anzeigen. EDTV wird vor allem außerhalb der EU in Ländern mit NTSC-Fernsehnorm auch zu HDTV gezählt, ist aber dennoch nur die progressive Variante des SDTV.

Zu verschiedenen Zeiten verstand man aufgrund des jeweiligen Standes der Technik andere Auflösungen als hochauflösend. Aktuell sind Vertikalauflösungen von 720 (Vollbilder) und 1080 Zeilen (Halbbilder) gebräuchlich. Die bisherigen Fernsehstandards PAL und SECAM bieten zum Vergleich 576 Zeilen (50 Hz), NTSC 480 (60 Hz), jeweils im Zeilensprungverfahren. HDTV wird mit 1080 aktiven Zeilen in Zeilensprungmodus oder 720 Zeilen im Vollbildmodus bei einem Seitenverhältnis von 16:9 in der ITU-R BT.709 festgelegt. Der Ausdruck „high-definition“ kann sich sowohl auf die Auflösungsspezifikation beziehen als auch auf Medien mit ähnlicher Schärfe wie Spielfilme.


HDTV-übliche Bildauflösungen

Die beiden HDTV-üblichen Bildauflösungen sind 1280×720 Pixel und 1920×1080 Pixel, im Vollformat.

Das Seitenverhältnis des Bildes beträgt 16:9.

Der Auflösungsunterschied von 1280×720 gegenüber PAL (nach CCIR 601) beträgt das 2,2-fache ((1280×720p)/(720×576i)) und 1920×1080 gegenüber PAL sogar das 5-fache ((1920×1080i)/(720×576i)). Da die zumeist (USA) verwendete MPEG-2-Komprimierung das Bild in Blöcke von 16×16 Pixel aufteilt, werden bei 1920×1080 tatsächlich 1088 Zeilen übertragen.

Beim Vergleich der Auflösungen progressiver Formate zu Bildern im Zeilensprungverfahren ist zu beachten, dass beim progressiven Format pro Zeiteinheit doppelt so viele Informationen gesendet werden wie beim Zeilensprungverfahren. Insbesondere bei viel Bewegung im Bild lassen sich also Progressive- und Interlaced-Formate nur bedingt vergleichen.

HDTV-Bilder müssen in der Praxis häufig entzerrt werden: Die Übertragung eines 16:9-Bildes wird häufig in ein 4:3-Verhältnis gestaucht, so dass bei 1080 Zeilen nur 1440 statt 1920 Punkte und bei 720 Zeilen nur 960 statt 1280 Punkte zur Verfügung stehen. Der Schärfeverlust kann durch ein gutes Mastering gelindert werden.


Technische Parameter

Da die HDTV-Norm eine Zusammenfassung von Bildauflösungen und Bildwiederholraten ist, gibt es zur Unterscheidung eine Grundnomenklatur, um diese zu benennen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Zeilenzahl + Bildaufbauverfahren + Bildwiederholrate

Bei der Zeilenzahl wird die vertikale Bildauflösung angegeben, beim Verfahren des Bildaufbaus wird Vollbild- (progressive) oder Zeilensprungverfahren (interlaced) abgekürzt mit „p“ oder „i“. Bei der Angabe der Bildwiederholrate gibt es zwei verschiedene Konventionen: Oft wird die Anzahl der Bilder pro Sekunde ohne Unterscheidung zwischen Halb- und Vollbildern angegeben, die Nomenklatur der European Broadcasting Union (EBU), die zusätzlich einen Schrägstrich verwendet, sieht hingegen die Angabe der effektiven Vollbilder pro Sekunde vor (z. B. 720p/50, 1080i/25).

Beispiele:

  • 1080p24 = 1080p/24 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 24 (Voll-)Bildern pro Sekunde
  • 1080i50 = 1080p/25 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und 25 Vollbilder oder 50 Halbbilder pro Sekunde
  • 720p50 = 720p/50 = 1280 × 720 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 50 (Voll-)Bildern pro Sekunde
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